
Derzeit bestimmt der Umgang mit dem Coronavirus unseren gesamten Alltag. Auch für Kitas ergibt sich eine völlig neue Situation, bzw sich ständig ändernde Situationen. Auf dieser Seite stellen wir für Kitas relevante Infos zusammen, in dem Versuch, mit der sich ständig wandelnden Situation Schritt halten zu können. Wo gibt es aktuelle Informationen?Corona-Verordnungen: Corona-Verordnung in der aktuellen Fassung aktuelle Corona-Verordnung für Kitas Kommunalverband für Jugend und Soziales: Stadt Tübingen: was gilt gerade?Testpflicht für Beschäftigte in Kitas Ab dem 13.9. 2021 bis zu den Herbstferien wird es eine tägliche Testpflicht für Beschäftigte in Kitas geben. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Hier das Schreiben des Kultusministeriums dazu. Vorgehen in Kitas bei positivem Corona-Test in Kitas Das Gesundheitsamt Tübingen hat ein Vorgehen bei einem Coronafall in der Kita festgelegt.Hier das Ablaufschema dazu. Kitas wieder offen für alle Kinder Da die 7-Tages im Landkreis Tübingen 5 Tage in Folge unter 165 lag, können Kitas seit heute (10.5.) wieder für alle Kinder öffnen. Hier die Bekanntmachung dazu. und was galt vorher?Notbetreuung in Tübinger Kitas Seit Montag, 19.April 2021 sind die Kitas in Tübingen wieder "geschlossen", das heißt, es wird eine Notbetreuung angeboten. Berechtigt sind alle Kinder,
Die Kitas dürfen wieder öffnen, wenn die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage hintereinander unter dem Wert von 165 liegt. Die Corona-Schnelltestes werden noch immer angeboten, sind aber freiwillig. Der Träger kann über sein Hausrecht die Tests als verpflichtende Voraussetzung für den Besuch der Kita einführen. Die Stadt hat das für Ihre Einrichtungen für alle Kinder ab 3 Jahren so beschlossen. Von freiwilligen Tests zu verpflichtenden Tests für Kinder und Angestellten in Kitas Seit Montag, 12. April 2021 dürfen Kinder ab drei Jahren Kitas in Tübingen nur besuchen, wenn sie mindestens einmal in der Woche einen Corona-Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. Die Schnelltests stellt die Stadtverwaltung über die Einrichtungen zur Verfügung. Hier der Brief von Herrn Palmer und Frau Federle an die Eltern der Tübinger Kita-Kinder. Diese Testpflicht gilt auch für Angestellte in Kitas. Corona-Schnelltests in Kitas Bereits seit einigen Wochen können sich Angestellte in Kitas zweimal pro Woche kostenlos selbst testen. Ab Montag, 29.03.2021 sollen auch in Kitas zweimal wöchentlich Schnelltests durchgeführt werden.Dazu wurde am 24.03.2021 eine Infomail an (hoffentlich) alle Tübinger Kitas verschick Das Wichtigste hier:
Hier ein Anleitungsvideo mit Frau Federle zur Testung von Kindern: https://youtu.be/O116doUz6sw Hier die Stellungnahme des GEB Kitas zu Testungen in Kitas. ab dem 22.Februar wieder "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen": Seit dem 22.2. also wieder "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen". Zum Glück sind Kitas darin schon routiniert, es gelten die gleichen Regeln wie den Sommer und Herbst über. weitere Infos hier:
PandemiestufenAb 06.10. gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 2. Das ist eine Warnstufe mit erhöhter Aufmerksamkeit. Für den Kitabetrieb bleiben alle bisherigen Regelungen erhalten. Ab Überschreiten einer Inzidenz von 35/100.000 EinwohnerInnen wird Pandemiestufe 3 ausgerufen. Daraus ergeben sich wahrscheinlich weitere Einschränkungen für den Kitabetrieb. Kitaalltag
KitaverwaltungEtliche Mitgliedseinrichtungen der Kleinen Freien Kita-Träger haben Kurzarbeit beantragt. Wir haben einige grundlegende Infos zusammengestellt:
Betreuung in Kitas während der behördlichen Schließung:
Corona-Verordnung
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